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mcnep schrieb am 10.1. 2004 um 13:30:02 Uhr über

Kunst-am-Bau

Kunstobjekte gehen in den Besitz des Käufers über, was bedeutet, daß dieser die erworbenen Kunstwerke auch zerstören kann. Gerade im Bereich der Kunst-am-Bau, die zum größten Teil ausgesprochen zeitverhaftete Werke hervorgebracht hat, wurde in den letzten Jahrzehnten zum Glück reichlich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.


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