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Cars*10 schrieb am 6.4. 2001 um 01:34:44 Uhr über

Leistung

§ 241 BGB
Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen.


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