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mcnep, am 29.4. 2007 um 15:04:53 Uhr
Menschenrechtsverletzungen

Als Menschenrechtsverletzungen werden üblicherweise landesinterne Freiheitseinschränkungen bezeichnet, die von nicht-alliierten Staaten an ihren Bürgern ausgeübt werden. Grundlage der Bewertung ist ein Kanon von Wertevorgaben, der seit einigen Jahrzehnten mit großer Zustimmung durch eine Reihe von Staaten der Nordwestallianz als verbindlich installiert wurde.


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