>Info zum Stichwort Widerspruch | >diskutieren | >Permalink |
Peter K. schrieb am 27.12. 2004 um 21:36:25 Uhr überWiderspruch |
Die juristische Terminologie unterscheidet Einspruch und Widerspruch. Der Einspruch gegen eine Entscheidung hebt ihren Vollzug nicht auf - der Widerspruch schon; jedenfalls im Grundsatz. |
User-Bewertung: / |
Was hat ganz besonders viel mit »Widerspruch« zu tun? Beschreibe es und erläutere warum. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Widerspruch« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0133 (0.0115, 0.0004) sek. 885545990 |