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schmidt, am 30.10. 2024 um 14:38:28 Uhr
n-facheVerentelfachung

z.B. die zwölffache Verzwölftelfachung eines Handwerkbetriebes mit einer zwölffachen ausstattung eines zwölfmal geringvolumigeren Kochgeschirr könnte eine verzwölffachung der Zwölf mal zwölf vorhandenen großfilialen zu einer zwölfmal besseren flchenversorgung für die das gesatgewerbe ausübenden filialen mit zwölffach ausgezeichneten lizenzen zwölfmal jhrlich belohnt durch gute Kunderückmelde. ei nur wesch dem wolllme überhaupt noch lebe, guts esse jedn daag, un an vielfaclt, sogar an zeugnis hob i a krieaget, i a sei an guata kooch.


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