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blasterblast schrieb am 9.12. 2011 um 02:30:31 Uhr über

psychiatrie

Mit einer speziellen Patientenverfügung - der PatVerfü - ist es seit 2009 möglich, sich gegen psychiatrische Diagnosen und in dadurch auch vor Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung und Zwangsbetreuung (Entmündigung) rechtswirksam abzusichern.


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