Prinz bzw. Prinzessin ist im Deutschen die Bezeichnung der standesgemäßen Nachkommen eines Fürsten. Sobald der Prinz im Erbgang Nachfolger seines Vaters wurde, ist er fortan mit dem auf ihn übergegangenen Fürstentitel (König, Herzog, Landgraf, Markgraf, Fürst, etc.) zu bezeichnen. Die standesgemäße Gattin des Prinzen erhielt mit der Heirat den Titel Prinzessin und wurde im Erbfall entsprechend ihrem Gatten behandelt.
Der Kronprinz ist der präsumtive Thronfolger.
Im Ausland trägt bzw. trugen sie zudem häufig spezifische Titel, die jedoch häufig bereits Fürstentitel sind, z. B. Prince of Wales in England oder Dauphin im früheren Frankreich. Der Prince of Wales ist, richtig übersetzt, der Fürst von Wales, was bereits ein »ausgereifter« Fürstentitel ist. So ist in britischen Fürstenhäusern, anders als in deutschen Fürstenhäusern, die Kenntlichmachung des fürstlichen Nachwuchses nicht durch die Bezeichnung prince (hier Fürst) üblich.
Ein Prinzgemahl ist der Gemahl einer durch Erbfolge auf den Thron gelangten Fürstin.
Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst hierzu nicht in der Lage ist, insbesondere weil er noch Kind ist oder für unmündig erklärt wurde.
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