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wauz schrieb am 24.7. 2001 um 10:49:32 Uhr über

Kranzgeld

Das Kranzgeld ist abgeschafft. Wohl aber kann man bei einem Bruch des Heiratsversprechens nachweisbare Kosten, zB für einen Umzug, einklagen. Das gilt aber für Männer genauso.


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