>Info zum Stichwort Kranzgeld | >diskutieren | >Permalink 
ubbo schrieb am 5.4. 2000 um 04:51:41 Uhr über

Kranzgeld

steht im BGB unter § 1300 : die unbescholtene verlobte kann geld als entschädigung verlangen...
wenn das alle huren wüssten würde das ne lustige sache sein...
aldieweil unbescholten relativ und nich nachprüfbar is ...
...denn nich mehr...


   User-Bewertung: -1
Was kann man tun, wenn »Kranzgeld« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Kranzgeld«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Kranzgeld« | Hilfe | Startseite 
0.0037 (0.0018, 0.0006) sek. –– 1002784019