>Info zum Stichwort Sachbeschädigung | >diskutieren | >Permalink 
ARD-Ratgeber schrieb am 16.8. 2003 um 15:52:22 Uhr über

Sachbeschädigung

§303 StGB
Sachbeschädigung

(1)Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2)Der Versuch ist strafbar.
_______________________________________
Netzfundstück.



   User-Bewertung: /
Findest Du »Sachbeschädigung« gut oder schlecht? Sag dem Blaster warum! Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Sachbeschädigung«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Sachbeschädigung« | Hilfe | Startseite 
0.0044 (0.0026, 0.0005) sek. –– 825565484