>Info zum Stichwort Vergleich | >diskutieren | >Permalink 
Ikarus M schrieb am 12.6. 2000 um 11:43:38 Uhr über

Vergleich

Vergleich:
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB).



   User-Bewertung: +1
Ganze Sätze machen das Assoziieren und Blasten interessanter!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Vergleich«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Vergleich« | Hilfe | Startseite 
0.0103 (0.0086, 0.0004) sek. –– 825168473