>Info zum Stichwort Vergleich | >diskutieren | >Permalink 
Ikarus M schrieb am 12.6. 2000 um 11:43:38 Uhr über

Vergleich

Vergleich:
ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Weg gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (§ 779 BGB).



   User-Bewertung: +1
Trage etwas zum Wissen der gesamten Menschheit bei, indem Du alles was Du über »Vergleich« weisst in das Eingabefeld schreibst. Ganze Sätze sind besonders gefragt.

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Vergleich«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Vergleich« | Hilfe | Startseite 
0.0078 (0.0060, 0.0004) sek. –– 860305806