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Peter K. schrieb am 24.12. 2006 um 16:32:13 Uhr überVollzug |
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Sowohl ein Verwaltungsakt, als auch ein Geschlechtsakt können sofort vollzogen werden, was jedoch im ersteren Falle die besondere Anordnung, im zweiten Falle hohes Maß von Sympathie und Schrägstrich oder sexueller Attraktivität bzw. Erregung voraussetzt. |
| User-Bewertung: +2 |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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