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Bienenkönigin schrieb am 4.5. 2003 um 11:17:14 Uhr über

Wanderimker

Der Wanderimker hat vor Antritt der Wanderung eine Haftpflichtversicherung für Schäden, welche aus der Bienenhaltung, dem Transport der Völker und an den Wanderplätzen an Personen, Tieren und Sach­werten entstehen können, abzuschließen.


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