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Ich schrieb am 1.12. 2001 um 12:32:54 Uhr über

Widerspruchsfreiheit

Sollte nicht mit widerspruchsLOSIGKEIT verwechselt werden.

Widerspruchsfreiheit bedeutet, dass sich in einem abgeschlossenen System nicht einige der zugrundegelegten Annahmen gegenseitig ausschließen. Das ist keinesewegs immer so trivial zu erkennen.


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