Beiwohnung
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Berlin (dpa)
Eine Beiwohnung kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So lässt sich eine mehrfache Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden.
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| Der erste Text | am 25.3. 2004 um 00:08:45 Uhr schrieb mcnep über Beiwohnung |
| Der neuste Text | am 6.12. 2025 um 10:52:37 Uhr schrieb Schmidt über Beiwohnung |
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am 6.12. 2025 um 10:52:37 Uhr schrieb
am 25.3. 2004 um 08:09:55 Uhr schrieb |
Berlin (dpa)
Eine Beiwohnung kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. So lässt sich eine mehrfache Zahlung des Rundfunkbeitrags vermeiden.
Gerade erst wurde gejammert, in unserem Land gebe es zu wenig Studenten. Da beschließt Tübingen eine Zweitwohnungssteuer für Studierende. Das motiviert!
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