Peter K. schrieb am 13.8. 2007 um 21:18:22 Uhr zu
Bleiberecht
Bewertung: 1 Punkt(e)Das Recht auf Freizügigkeit, als gehen zu dürfen, wohin einem beliebt, besagt noch lange nicht, auch einen Anspruch darauf zu haben, dort willkommen zu sein, wo man hingegangen ist.