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Peter K. schrieb am 6.12. 2007 um 22:05:57 Uhr überDrei-Punkte-Regel |
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Ernstzunehmen sind nur solche Verkehrsregeln, für deren Übertretung mindestens 3 Punkte nach dem Mehrfachtäterpunktesystem verliehen werden. Der Ausdruck »verliehen« ist schon ganz richtig, denn nach ca. zweieinhalb Jahren muß man ja die Punkte wieder abgeben. Alle übrigen Verkehrsregeln kann man sich getrost als unverbindiche Empfehlung notieren. |
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Schreibe statt zehn Assoziationen, die nur aus einem Wort bestehen, lieber eine einzige, in der Du in ganzen Sätzen einfach alles erklärst, was Dir zu Drei-Punkte-Regel einfällt. |
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