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Dressurrüdiger schrieb am 29.6. 2013 um 00:28:43 Uhr über

Dressur

Er spricht den Ausschluß der bei der Verhandlung vor der Lokalkommission unentschuldigt Ausgebliebenen mit Anträgen und Einwendungen (Artikel 24) aus, eröffnet den Ausgeschlossenen den Ausschluß unter Bekanntgabe der Höhe der Entschädigung und weist sie auf die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Artikel 65) hin.


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