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gerd schrieb am 28.8. 2013 um 16:36:30 Uhr über

Fusssklave

Der dritt Kreyß begreift die Bißthumb, Fürstenchum, Land und Gebiet der Bischoffen von Chur, Costentz, Augspurg, des Hertzogen von Wirtenberg, des Marggrafen von Baden, die Geselschaft von St. Georgen Schild, die Ritterschaft in Hegaw, auch alle und jede Prelaten, Grafen, Herren, Reichstätt im Landt zu Schwaben.


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