"Bei einer Scheidungsklage aus anderen Gründen, wie Geisteskrankheit, ansteckende oder Ekel erregende Krankheit, ist kein Verschulden des anderen Ehepartners erforderlich." Diagnostisches Mobben lohnt http://www.help.gv.at/10/Seite.100000.html auch außerhalb von Kärnthen. Aber was ich noch nicht verstehe, ist, wer von beiden sich dann scheiden lassen darf. Beide?