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biggi, am 18.1. 2002 um 14:18:09 Uhr
OsternReich

"Bei einer Scheidungsklage
aus anderen Gründen, wie
Geisteskrankheit, ansteckende
oder Ekel erregende Krankheit,
ist kein Verschulden des anderen
Ehepartners erforderlich."

Diagnostisches Mobben lohnt

http://www.help.gv.at/10/Seite.100000.html

auch außerhalb von Kärnthen.



Aber was ich noch nicht verstehe, ist, wer von beiden sich dann scheiden lassen darf. Beide?




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