>Info zum Stichwort OsternReich | >diskutieren | >Permalink 
biggi schrieb am 18.1. 2002 um 14:18:09 Uhr über

OsternReich

"Bei einer Scheidungsklage
aus anderen Gründen, wie
Geisteskrankheit, ansteckende
oder Ekel erregende Krankheit,
ist kein Verschulden des anderen
Ehepartners erforderlich."

Diagnostisches Mobben lohnt

http://www.help.gv.at/10/Seite.100000.html

auch außerhalb von Kärnthen.



Aber was ich noch nicht verstehe, ist, wer von beiden sich dann scheiden lassen darf. Beide?




   User-Bewertung: +1
Versuche nicht, auf den oben stehenden Text zu antworten. Niemand kann wissen, worauf Du Dich beziehst. Schreibe lieber einen eigenständigen Text zum Thema »OsternReich«!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »OsternReich«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »OsternReich« | Hilfe | Startseite 
0.0035 (0.0016, 0.0006) sek. –– 823718096