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Peter K., am 17.12. 2007 um 13:26:04 Uhr Paralyse |
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Auflösungszustand eines Absolventen, der unmittelbar auf die Benachrichtigung vom Bestehen der Prüfung eintritt, und im Regelfall etwa 72 h anhält. In Einzelfällen kann die sogen. postexaminatorische Paralyse auch mehrere Wochen oder gar Monate dauern. |
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