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schmidt schrieb am 17.8. 2023 um 13:50:22 Uhr über

Unternehmensinteressen

wenn der Verstorbene lückenlos nachweisen kann daß ein Behandlungsfehler vorlag der ursächlich für seinen Tod war hat er nachträglich anspruch auf Schadensersatz der jedoch nicht für seine Erben gilt und nur persönlich beansprucht werden kann.


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