>Info zum Stichwort benutzen | >diskutieren | >Permalink 
JMK schrieb am 6.12. 2010 um 14:57:28 Uhr über

benutzen

Man kann andere von der Benutzung des Eigenen Eigentums ausschließen ... neben dem Zivilrecht sagt das auch Art 14 I unseres Grundgesetzes.

Der grundrechtliche Eigentumsschutz geht dabei sogar über den zivirechtlichen hinaus.

Eine fachmännische Diskrepanz. Vielleicht möchte sich jemand dazu äußern ? ;)


   User-Bewertung: /
Bedenke: Uninteressante und langweilige Texte werden von den Assoziations-Blaster-Besuchern wegbewertet!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »benutzen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »benutzen« | Hilfe | Startseite 
0.0078 (0.0058, 0.0005) sek. –– 822622330