|
skrupellose Nutzung von Kenntnissen, über die andere Beteiügte und die Öffentlichkeit systematisch im Unklaren gelassen werden. Dasselbe trifft für die heimlichen, korruptiven Zahlungen an Mitglieder der Untemehmensführungen und an die mehrheitswichtigen Anteitseigner bei Untemehmensaufkäufen und Fusionen ZU.4' Dagegen wird von den Armen, also den Lohn- und Gehaltsempfängern ebenso wie von den Empfängern von Leistungen der sozialen Sicherungssysteme (medizinische Versorgung, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe, Berufsunfähigkeit, Rente) die akkurate Einhaltung des Prinzips >Einkommen für Leistung< gefordert.
So sind schließlich die Prinzipien, die man einmal dem guten, aufsteigenden Kapitalismus und den Kapitalisten zuschrieb, zu solchen geworden, deren Einhaltung nun nicht mehr von den Reichen, sondern von den Armen gefordert wird. Bekanntlich soll, wie ein berühmter und immer wieder einschlägig zitierter Soziologe schrieb, die protestantische Ethik
nüt dem Kein der Sparsamkeit zum Aufstieg des Kapitalismus
geführt haben und ihn tragen .46 Ob dieses freundliche Mär-
chen zumindest damals und für den braven schwäbischen Mit-
telständter zutreffend gewesen sein mag - heute wird Sparsam-
keit und Sparen nur noch denen zugemutet, die keine Unter-
nehmer sind.
Staats- Die Reichen praktizieren in diesem Sinne auch eine dauer-
verschuldung hafte Überschuldung sowohl der Unternehmen als auch des
und Steuern Staates. Entgegen der öffentlichen Darstellung sind nicht nur
die )armen< Länder, sondern ausnahmslos auch alte >reichen<
Länder überschuldet. Diese Verschuldung ist auf regulärem
Wege nicht mehr rückzahlbar. Über sie aber wird nicht öffent-
lich gesprochen, weit sie zu einer neuen Reichtumsquelte der
Reichen und zu einer Verarmungsquelle der Armen geworden
ist. 47 Die Reichen nehmen über den Staat die Armen in Steu-
erhaftung. Letztere zahlen heute fast ausschließlich die Steu-
ein (wozu immer mehr die weniger merkbaren Verbrauchssteu-
45 1 Vgl. Werner Rügemer: Capitat Corruption - The Enron Case, inTransparency International Newstetter, September 2002 46 1 Vgl. Max Weber: Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus, Tübingen 1934
47 1 Vgl. Rainer Roth: Das Kartenhaus. Staatsverschutdung in Deutschland, Frankfurt/Main 2000
36
ein und Verwaltungsgebühren zählen) zur Aufrechterhaltung des Staates und seiner Dauer-Zinsverpftichtungen, während sich die Reichen der )Null-Steuer< nähem.48 Sie tun dies teilweise durch gesetzlichen und praktischen Verzicht des Staates, teilweise durch gesetzwidrige Steuerhinterziehung, teilweise in einer Grauzone zwischen beidem.
Auch damit ist ein Endpunkt erreicht: Gehörte es von Anfang an zum Selbstverständnis der bürgerlichen Eigentiimerdemokratien, dass jeder Eigentümer entsprechend seinem Vermögen durch Steuern zum Bestreiten des staatlichen Aufwandes beizutragen habe, und gilt dieses Besteuerungsprinzip in allen Staaten rechtlich noch immer, so haben sich die gegenwärtig dominierenden Reichtumsformen vom Willen und von der Theorie her grundsätzlich und fast auch schon in der Praxis davon verabschiedet. Die etwas unklare Verpflichtung des Eigentums auf das >Gemeinwohl(, wie es etwa im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgehalten ist - »Eigentum verpftichtet!«49 -, ist gewiss einseitig und tückenhaft, aber besteht im Selbstverständnis der Reichen auch in dieser Form nicht mehr. Die etwa noch gezahlten Minimalsteuem auf Einkommen und Gewinn stellen Residualbeträge dar, die man aus opportunitätsgründen noch nicht vollständig kappen konnte.
Umkehrung der Verhältnisse? Scheinbar! Nicht mehr die Reichen sollen sparen, sondem nur die Armen. Sie sollen nicht mehr aus staatlichen oder gemeinschaftlichen Sicherungssystemen unterstützt werden, sondem die Reichen verlangen staatliche Profitratensubvention.
Nun ist die geschilderte Doppelmorat der Reichen nur möglich, weit auch die Armen sie sich weit gehend zu eigen machen bzw. aus ihrer moralisch spiegelbildlichen Praxis entwickeln. Dies geschieht freilich unter der Bedingung, dass ihnen die reale Durchführung nur auf einem quaütativ niedrigeren Niveau möglich ist. Auch für die Krinünalität und den Moralverfall gilt die qualitative Grenze zwischen arm und reich. Steuerhinterziehung etwa ist )Volkssport( geworden, aber zähneknirschend müssen die Lohn- und Gehaltsempfänger den automatischen
48 1 Vgl. Fußnote 13; siehe ebenfalls Werner Rügemer: Die Mär vom Spitzensteuersatz - wieviel Steuern Unternehmen wirklich zahlen, in: junge Wett, Ausgabe vom 3.11.1997
49 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 14
37
|