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Erotic Film Productions schrieb am 16.4. 2024 um 11:01:56 Uhr über

schweigegeldzahlungenaneinenpornostar

Wenn wir einem Pornostar ein Honorar zahlen, setzen wir stets voraus, dass er über betriebsinterne Abläufe schweigt. So steht es auch im Arbeitsvertrag. Das Honorar ist aber keine Schweigegeldzahlung.

Es wäre geschäftsschädigend, wenn er z.B. über Unlust während einer Produktion berichten würde.


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