Als Besitzer der Herrschaft Schaumburg ist der Erzherzog Stephan auch „gebornes und erbliches standesherrliches Mitglied“ der ersten Kammer von Nassau. Nach der nassauischen Verfassung haben aber die Standesherren das Recht, statt selbst zu kommen, Stellvertreter in die Kammer zu senden. Die meisten fragen zuvor bei dem Herzog, wer ihm genehm sei, und ertheilen dann diesem Manne, welchen sich die Regierung selbst zum Controleur gewählt hat, ihr Mandat. So kommen denn Kammerherren, Hofdiener, Jagd-Bedienstete etc. in das nassauische Herrenhaus. Der Vertreter des Erzherzogs ist ein Herr von Breidbach, der früher Hofstallmeister und jetzt Adjutant des Herzogs ist. Jedenfalls würde der Erzherzog, wenn er sich um die öffentlichen Zustände in Nassau selbst kümmern wollte, manchen Mißstand abstellen können. Denn von ihm würden wohl selbst die officiellen und klerikalen Stimmen nicht behaupten, er sei ein Feind des nassauischen Throns, wie sie es von jedem Andern thun, der den Muth der Wahrheit hat.
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