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Lue schrieb am 20.7. 2002 um 00:12:36 Uhr über

BlasterGesetze

Die Blastergesetze wurden aufgekauft von der Firma UnrechtvorRecht. Bitte wenden sie sich an den Blasteranwalt wenn sie mit der höchstrichterlichen Entscheidung des BlasterRichters Höno-n2-d12+74e-iT* in Blasteruntergewölbingen nicht einverstanden sind.
Der Blasterhausmeister nimmt ihr schreiben gerne entgegen.
Sie können sich auch gerne ausheulen und danach wieder trockenwischen, der Blasterhausmeister ist zu allem bereit.

BlasterMirWas



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