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prediger schrieb am 19.1. 2007 um 11:02:35 Uhr überCannabisverbot |
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Begrifflich ist ein Verbot eine Untersagung eines bestimmten Verhaltens: Derjenige, an den sich das Verbot richtet, also der Adressat des Verbots, darf dasjenige nicht tun, was Gegenstand des Verbots ist. Das Verbot ist mithin eine Einschränkung der menschlichen Freiheit |
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Was kann man tun, wenn »Cannabisverbot« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze. |
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