>Info zum Stichwort Gesetz | >diskutieren | >Permalink 
extrafruity schrieb am 14.7. 2001 um 01:11:22 Uhr über

Gesetz

StGB § 328 Absatz 2. Nr.3:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

MfG - extrafruity



   User-Bewertung: +2
Juppheidi-Juppheida!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Gesetz«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Gesetz« | Hilfe | Startseite 
0.0179 (0.0162, 0.0004) sek. –– 871767586