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Zitateur schrieb am 13.11. 2001 um 15:19:14 Uhr über

Herrschaftsmacht

Die Herrschaftsmacht des Staates über sein Gebiet und über die darin befindlichen Personen wird als Staatsgewalt bezeichnet. Mit ihrer Hilfe setzt der Staat die geltenden Rechtsbeziehungen durch und garantiert dem Bürger damit Sicherheit, Ordnung und bestimmte Rechte. Der Staat hat auch die Verplichtung übernommen, sein Volk gegen Übergriffe von außen und Innen zu schützen.


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