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Mcnep schrieb am 22.1. 2001 um 11:39:22 Uhr über

Milchschein

Berechtigt die Metzgereifachverkäuferin zum Verkauf abgepackter Milch und Milchprodukte (kleiner Milchschein) bzw. zum Verkauf nicht abgepackter Milch und Milchprodukte (großer Milchschein). Für den Erwerb des kleinen wie des großen Milchscheins ist eine mehrstündige Unterweisung in einer örtlichen Meierei erforderlich.


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