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tullipan schrieb am 25.7. 2007 um 22:34:23 Uhr über

Reisepass

Als EU-BürgerIn innerhalb der EU aber außerhalb der Staatsgrenze des Lebensmittelpunktes angehalten zu werden und auf Verlangen keinen gültigen Identitätsnachweis vorweisen zu können, kann mit einer Geldstrafe belangt werden.


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