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Die Leiche schrieb am 27.11. 2012 um 21:15:12 Uhr über

Revolutionsverordnung

Nach § 187 IX Zif. 17 der Revolutionsverordnung dürfen Molotow-Cocktails nach Ablauf des 31.12.2014 nur noch aus Biosprit hergestellt werden und keine synthetischen Brandbeschleuniger mehr enthalten. In Härtefällen kann eine befristete Befreiung von dieser Verpflichtung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Entsprechende Nachweise sind in 2-facher Ausfertigung beizufügen.


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