Einige überdurchschnittlich positiv bewertete
Assoziationen zu »Revolutionsverordnung«
Die Leiche schrieb am 28.11. 2012 um 04:18:12 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Die Teilnahme an Revolutionen kann einen Grund für die fristlose Kündigung von Arbeitsverhältnissen darstellen. Revolutionäre Arbeitnehmer sind daher gut beraten, vor revolutionären Akten die Zustimmung ihres Arbeitgebers einzuholen. Nach der Rechtssprechung der Arbeitsgerichte darf diese nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Aus Beweisgründen sollte die Zustimmung in gesetzlicher Schriftform eingeholt werden.
Die Leiche schrieb am 27.11. 2012 um 21:08:51 Uhr zu
Bewertung: 1 Punkt(e)
Die EU-Kommission hat nach mehrjährigen Studien von Experten zum »Arabischen Frühling« ihren ersten Vorentwurf zu einer Europäischen Revolutionsverordnung vorgelegt. In der Begründung des Entwurfes heißt es, daß wegen der Notwendigkeiten zur Euro-Rettung Revolutionen in einigen EU-Staaten zwar nicht auszuschließen seien, aber mit einer strengen Regulierung des Revolutionsverlaufes durchaus beherrschbar bleiben würden.
| Einige zufällige Stichwörter |
Arbeitsagentur
Erstellt am 22.2. 2004 um 23:26:04 Uhr von ungesüsster Cappuccino, enthält 16 Texte
Kerkeling
Erstellt am 12.3. 2007 um 10:57:28 Uhr von tootsie, enthält 6 Texte
ornanieren
Erstellt am 1.10. 2006 um 09:58:27 Uhr von mcnep, enthält 10 Texte
Cumpadre
Erstellt am 18.5. 2002 um 14:42:16 Uhr von gulli, enthält 18 Texte
ClaudiaRantzow
Erstellt am 5.10. 2022 um 09:42:34 Uhr von Christine, enthält 4 Texte
|