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Ein Jäger oder eine Jägerin schrieb am 27.5. 2024 um 14:10:46 Uhr über

Wilddieb

Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

ist ein Wilddieb oder eine Wilddiebin.


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