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woody woodpecker schrieb am 22.8. 2007 um 20:27:14 Uhr über

sanktionieren

Die Begriffe »Sanktion«/»sanktionieren« haben zwei gegensätzlichen Bedeutungen:

1. Mit »Sanktion« wird zum einen die Bestätigung, Erteilung von Gesetzeskraft bezeichnet. »Sanktionieren« bedeutet in diesem Zusammenhang »bestätigen«, »gutheißen« oder »Gesetzeskraft erteilen«

2. Zum anderen werden mit »Sanktion« aber Zwangsmaßnahmen bezeichnet, die die Durchsetzung von Rechtsnormen sicherstellen sollen. Hier bedeutet »sanktionieren« entsprechend »mit Zwangsmaßnahmen belegen«



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Was kann man tun, wenn »sanktionieren« gerade nicht da ist? Bedenke bei Deiner Antwort: Die Frage dazu sieht keiner, schreibe also ganze Sätze.

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