>Info zum Stichwort Ölöfen | >diskutieren | >Permalink 
Mcnep schrieb am 30.1. 2001 um 12:36:16 Uhr über

Ölöfen

Zur Aufstellung von Ölöfen ist ein Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters und des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters nicht berechtigt. Die Vorlage eines Milchscheins ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn im Falle einer Meerschweinchen-Zucht zu gewerblichen Zwecken. In diesem Fall bedürfen Änderungen der Schriftform. Erfüllungsort ist Darmstadt.


   User-Bewertung: +3
Wenn Du mit dem Autor des oben stehenden Textes Kontakt aufnehmen willst, benutze das Forum des Blasters! (Funktion »diskutieren« am oberen Rand)

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Ölöfen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Ölöfen« | Hilfe | Startseite 
0.0026 (0.0008, 0.0006) sek. –– 1034959607