>Info zum Stichwort Ölöfen | >diskutieren | >Permalink 
Mcnep schrieb am 30.1. 2001 um 12:36:16 Uhr über

Ölöfen

Zur Aufstellung von Ölöfen ist ein Mieter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters und des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters nicht berechtigt. Die Vorlage eines Milchscheins ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn im Falle einer Meerschweinchen-Zucht zu gewerblichen Zwecken. In diesem Fall bedürfen Änderungen der Schriftform. Erfüllungsort ist Darmstadt.


   User-Bewertung: +3
Versuche nicht, auf den oben stehenden Text zu antworten. Niemand kann wissen, worauf Du Dich beziehst. Schreibe lieber eine atomische Texteinheit zum Thema »Ölöfen«!

Dein Name:
Deine Assoziationen zu »Ölöfen«:
Hier nichts eingeben, sonst wird der Text nicht gespeichert:
Hier das stehen lassen, sonst wird der Text nicht gespeichert:
 Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Ölöfen« | Hilfe | Startseite 
0.0039 (0.0019, 0.0006) sek. –– 825747152