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Christine, am 25.11. 2019 um 12:53:08 Uhr
überaltert

Januvia als Vorläufer der aktiven Sterbehilfe wurde von Pentobarbital längst der Rang abgelaufen. Neubelegungen garantieren aufgrund des geringeren Personalaufwandes höhere Gewinne als jedes Verlängern der Liegedauer. Das Bundesverwaltungsgericht zeigt viel Verständnis für die Notlage betroffener Familien, denen das Sterbefasten ihrer Verwandten noch ungewohnt erscheint. Man kann niemanden zum Essen zwingen, nicht mal durch Wegdröhnen, bestätigt der Sachsensumpf in toto. Im Hospiz wäre das auch nicht anders.


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