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Wenkmann schrieb am 8.3. 2006 um 22:25:41 Uhr über

Elefantenangeleischutzabkommen

Lizensiertes Elefantenangeln

§ 3:

Der lizensierte Elefantenangler hat nach Erwerb seiner Angellizenz umgehend mittels eines um den Bauch geschnallten roten Filzstiftes dafür Sorge zu tragen, dass er als lizensierter Elefantenangler zu erkennen ist.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift wird mit dem Entzug der Lizenz bestraft.

(Prof. Dr. Sigurd Lehmschneider-Offenbach)



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