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Christine schrieb am 10.5. 2018 um 11:30:18 Uhr überLeichenwagen |
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RTW-Fahrten werden nur dann von der Krankenversicherung übernommen, wenn der klinische Tod nicht eingetreten ist, auch wenn der juristische Tod erst mit dem Nulllinien-EKG nachweisbar wäre. Deshalb stehen die wahrscheinlich während der Reanimation. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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