>Info zum Stichwort Markenrecht | >diskutieren | >Permalink |
tigerauge schrieb am 21.2. 2007 um 16:36:48 Uhr überMarkenrecht |
Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt zum Tragen der Hundemarke. Das Markenrecht erlischt bei Zahlungsverzug nicht automatisch, kann aber auf dem Verwaltungswege aberkannt werden. Der Hundehalter ist in geeigneter Form darauf aufmerksam zu machen. |
User-Bewertung: / |
»Markenrecht« ist ein auf der ganzen Welt heiß diskutiertes Thema. Deine Meinung dazu schreibe bitte in das Eingabefeld. |
Konfiguration | Web-Blaster | Statistik | »Markenrecht« | Hilfe | Startseite | ![]() |
0.0027 (0.0010, 0.0005) sek. 878087929 |