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tigerauge, am 21.2. 2007 um 16:36:48 Uhr Markenrecht |
Die Zahlung der Hundesteuer berechtigt zum Tragen der Hundemarke. Das Markenrecht erlischt bei Zahlungsverzug nicht automatisch, kann aber auf dem Verwaltungswege aberkannt werden. Der Hundehalter ist in geeigneter Form darauf aufmerksam zu machen. |
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