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Wenkmann schrieb am 17.4. 2003 um 09:54:55 Uhr über

Psychiater

Als Patient hat man das Recht, jedes ärztliche Gutachten einzusehen und als Kopie zu erhalten.

Nur der Psychiater darf das verweigern.

Wenn man einmal gesehen hat, was in so einem Gutachten oder Befund so alles steht, kann man das gut nachvollziehen.


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