[lat.] die, 1) im Altertum ein Staat mit anerkannten Volksrechten. 2) in neuerer Zeit die Staatsform, bei der die Gewalt nicht nur bei einer Person ruht. Die früheren deutschen Reichsstädte und die italienischen Stadtstaaten waren aristokratische Republiken, während die neueren Republiken (Freistaaten) liberale Demokratien sind. Als »Volksrepubliken« bezeichnen sich die Volksrepubliken.