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mcnep schrieb am 28.4. 2003 um 10:11:25 Uhr überSchmerzensgeld |
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Seit den Zeiten des merowingischen Infibularrechtes wird der Anspruch auf Schmerzensgeld durch das Tragen einer Halskrause bezeugt, die von den Klägern mindestens zwei Wochen lang mit verbiestertem Gesicht durch die Gegend zu tragen ist. |
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Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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