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Zauberlehrling schrieb am 2.2. 2013 um 20:34:12 Uhr überVolkerUllrich |
Rechtsbeugung ist eine strafbare Handlung. In sofern braucht sich das niemand vorwerfen zu lassen.
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User-Bewertung: -1 |
Erfahrungsgemäß zeigt sich, dass Assoziationen, die aus ganzen Sätzen bestehen und ohne Zuhilfenahme eines anderen Textes verständlich sind, besser bewertet werden. |
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