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Zauberlehrling, am 2.2. 2013 um 20:34:12 Uhr
VolkerUllrich

Rechtsbeugung ist eine strafbare Handlung. In sofern braucht sich das niemand vorwerfen zu lassen.

Ist aber der Vorwurf der Rechtsbeugung auch eine strafbare Handlung? Muss ja wohl, sonst würde es den Staatsanwalt nicht interessieren.

Ist prinzipiell jeder Vorwurf einer strafbaren Handlung eine Strafbare Handlung?
Also auch der Vorwurf des Vorwurfs ...

Macht sich auch ein juristischer Laie strafbar, der einen Fachbegriff benutzt, aber dessen strafrechtliche Relevanz gar nicht kennt?


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