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Ich schrieb am 11.9. 2005 um 16:35:29 Uhr über

Waffenschmuggel

Die Entfernung geheimer Stichworte aus dem Waffenschrank ist unerwünscht.
Die Blasterpolizei kann tätig werden.
Das Verbringen böser Worte von einem Stichwort zu einem anderen gilt als Waffenschmuggel.
Das ist anregend, aber hat heimlich zu erfolgen.
Sonst ist mit halbherzigen Verurteilungen durch die Blasterstars zu rechnen.
Auch eine einmalige Präsentation am Blasterpranger ist möglich.
Mittelalter forever!


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