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Sabrina schrieb am 17.1. 2014 um 22:08:26 Uhr über

Züchtigungspflicht

Züchtigungspflicht bei Eheleuten: Das 1794 erlassene Preußische Landrecht (ALR) gab dem Ehemann die „Pflicht der Züchtigung“ seiner Ehefrau, wenn sie sich anderen Männern higegeben hatte. Nach dem bayerischen Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1758 bestand ebenfalls ein Züchtigungspflicht des Ehemanns. Der Mann hatte in der Ehe die Pflicht seine Ehefrau „nötigenfalls mit aller Schärfe“ zu züchtigen, um seine Stellung und Rechte durchzusetzen


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