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schmidt, am 23.11. 2022 um 13:10:45 Uhr Zweitausendneunzehn |
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a) Jahr in welchem sich meine Stromabrechnung preislich! , nicht verbrauchstheoretisch (zur Sicherheit wurden mehrfach Zähler gewechselt, einmal auch ohne Hinterlassung des Zählerstandes des ausgetauschten Zählers), exakt verdreifachte. Ind den folgenden drei Jahren wurden dann die Begründungen dafür geschaffen. |
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