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voice recorder schrieb am 8.1. 2003 um 04:27:05 Uhr über

gats

der externe Effekt groß, ziemlich konkret und einigermaßen rnonetär bewertet werden kann« (Breyer 1982: 26; Übersetzung ChS). Gegenüber direkten Verhaltensregulierungen seien Steuern oder andere finanzielle Belastungen zu bevorzugen.
Ebenso kritisch werden Begründungen für ein Eingreifen des Staates zu Gunsten allgemein wünschenswerter, meritorischer 13edürfnisse wie Bildung betrachtet. Meritorische Güter sollten als staatliche Subventionen offengelegt und nicht versteckt über

mentensouveränität aufgrund der schwierigen lnformatic)nsla
Marktregulierung gewährt werden. Beim Eingriff in die Konsu


ge für den Verbraucher (Beispiel: Versicherung oder Rezeptpflich
vieler Arzneimittel) sei das zur Verfügung Stellen geeignete t

Informationen der Einschränkung des Wettbewerbs der Anbie r

ter vorzuziehen (Fritsch et al. 1999: 348-358). -



ne Theorie« zum Maßstab ihrer Kritik an staatlicher Regulie -
Obige Argumente haben gemeinsam, dass sie nicht die »Rei


rung machen, sondern existierende Wettbewerbsmärkte. Abe

auch mit diesem Vergleichsmaßstab konnten in vielen Fälle r

staatliche Korrekturen des Marktprozesses gerechtfertigt we n den. Zur Begründung weitergehender Deregulierungsmaßna r-

men wurde deshalb auf andere Theorien rekurriert. Als Weite hentwicklungen innerhalb des traditionellen Paradigrnas erwi r-

sen sich jedoch Konzepte wie das Coase er,ie der 13estreitbarkeit der Märkte geg -Theorem und die Theo-
Kritik als ebensc) anfällig (Fritz/Scherr enüber Praxisbezogener
er 2002: 70-75). Deshalb
gewann Hayeks Theorie vom »Markt als Entdeckungsverfahren« (Hayek 2002) wieder an Popularität- Ihr Verzicht auf die in der Neoklassik \/orgenc)mmene statische Gleichgewichtsanalyse von Marktprozessen und den exakten mc)delltheoretischen Beweis schützt sie gegen eine Kritik der mc)delltheoretischen Annahtungswissenschaft zu sein, die tautologisch argumentiert: De men. Damit setzt sie sich aber dem Vorwurf aus, eine Behaup

Markt ist effizient, weil er letztlich ir'nrner effiziente Ergebniss r geliefert hat (Fritz/Scherrer 2002: 76-78).

In der Regulierungs-Literatur wird heute vielfach ein pragmatischer Umgang mit Marktversagen gepflegt, der einerseits dessen Existenz anerkennt und andererseits eklatanten Fällen des Versagens mit möglichst marktkonfc>r-rnen Instrumenten zu begegnen sucht (Viscusi et al. 2000; Fritsch et al. 1999). Die Eig-

So 3. ö onomische Begründungen de Li eralisi rung

nung eines bestimmten Instrumentes zur Eindämmung von Marktversagen wird im Wesentlichen in Abhängigkeit von den Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gesehen. Fritsch et al. vermuten, »dass sich die besten Ergebnisse durch einen )intelligenten( Mix der verschiedenen Instrumente erreichen lassen.« (1999: 152) Aus dieser pragmatischen Herangehensweise folgt jedoch im Umkehrschluss, dass die Überlegenheit der Markt-

im Einzelfall erweisen muss.
steuerung nicht per se angenommen werden kann, sondern sich



Deregulierungserfahrungen
Seit in den späten 1970er Jahren die ersten umfassenden Deregulierungsmaßnahmen in den USA vollzogen wurden, konnten umfangreiche Erfahrungen hinsichtlich deren Auswirkungen gesammelt werden. Eine zentrale Erfahrung ist, dass sich der Wettbewerb nicht natürlich herstellt, sondern dass es ausgefeilter Regeln bedarf, damit ein Mindestmaß davon in Netzwerkindustrien (Internet, Telefon, Gas etc.) gewahrt bleibt. Ohne staatliche Bevorzugung können sich neue Anbieter nicht gegenüber den alten Monopolunternehmen behaupten. Die Markteintrittsbarrieren müssen durch staatliche Eingriffe gesenkt werden. In den ehemals regulierten Sektoren, in denen eine größere Zahl an Anbietern vorhanden war, bildeten sich nach kurzen Phasen verstärkten Wettbewerbs wieder Marktführer mit der entsprechenden Marktmacht heraus. So weit es diesen Unternehmen allerdings noch nicht gelang, international ihre Marktsegmente zu dominieren, blieb der Wettbewerb aufgrund des Auftretens der ausländischen Konkurrenz erhalten. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit dieser Wettbewerb letztlich zu einer Konzen-

f ührt.

tration auf globaler Ebene und damit zu seiner Abschaffung

Entsprechend bedeutete die Deregulierung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Regel nicht die gänzliche Aufgabe staatlicher Aufsicht. Häufig fand lediglich eine Verschiebung der Arenen der Regulierung statt; beispielsweise in der Telekommunikationsindustrie vom Ministerium, das die Aufsicht über den staatsmonopolistischen Betrieb führte, hin zu einer Regulierungsbehörde, die mit einem komplexen Regelsystem und laufenden ad hoc-Entscheidungen die Grenzen zwischen den etablierten und

3. konomische Begründungen der Liberalisierung

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